Janus KP Personalservice GmbH

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Janus KP Personalservice GmbH

1. Allgemeines

  • (a) Janus KP Personalservice GmbH besitzt gemäß Art. 1 § 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) die erforderliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Diese wurde unbefristet erteilt von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW Düsseldorf, am 03.12.2017.
  • (b) Der Vertrag zwischen Janus KP Personalservice GmbH und dem Entleiher wird schriftlich abgeschlossen. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende gekündigt werden. Eine Kündigung des Entleihers ist nur wirksam, wenn sie gegenüber Janus KP Personalservice GmbH ausgesprochen wird; sie ist unwirksam, wenn sie nur dem Leiharbeitnehmer mitgeteilt wird. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen, schriftlichen Angeboten sowie sonstige Abmachungen mit den Entleihern sind nur wirksam, wenn sie von der Geschäfts-, Vertriebs- und Niederlassungsleitung der Standorte schriftlich bestätigt werden. Unsere Mitarbeiter, soweit es sich nicht um Geschäftsführer, Mitglieder der Geschäfts-, Vertriebs- oder der Niederlassungsleitung der Standorte handelt, haben keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen und sind insoweit nur zur Entgegennahme schriftlicher Angebote befugt.

2. Datengeheimnis / Verschwiegenheit

Janus KP Personalservice GmbH hat ihre Mitarbeiter arbeitsvertraglich verpflichtet, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Geschäftsangelegenheiten von Janus KP Personalservice GmbH, der Entleiher und deren Auftraggebern während und auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Stillschweigen zu bewahren. Zuwiderhandlungen sind strafbar und begründen außerdem Schadensersatzansprüche gemäß § 823 BGB. In gleicher Weise verpflichtet sich auch Janus KP Personalservice GmbH zur Verschwiegenheit.

3. Qualifikation

Janus KP Personalservice GmbH stellt sorgfältig geprüfte, nach den erforderlichen Qualifikationen ausgewählte Mitarbeiter zur Verfügung. Es obliegt dem Entleiher, sich von der Eignung des von Janus KP Personalservice GmbH bereitgestellten Mitarbeiters für die zu übertragende Tätigkeit zu überzeugen. Falls der Entleiher den überlassenen Mitarbeiter am ersten Tag während der ersten 4 Stunden nach Arbeitsantritt als nicht geeignet ansieht, kann er den Einsatz nach Information an den Verleiher sofort abbrechen, die Janus KP Personalservice GmbH wird dem Entleiher im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten eine Ersatzkraft stellen. Die bis dahin erbrachte Leistung wird dem Entleiher nicht in Rechnung gestellt. Nimmt der Leiharbeitnehmer seine Arbeit nicht auf, oder setzt er sie nicht fort, ist die Janus KP Personalservice GmbH bemüht, eine Ersatzkraft zu stellen. Ist ihr dies nicht möglich, ist die Janus KP Personalservice GmbH von der Überlassungsverpflichtung befreit. Janus KP Personalservice GmbH ist berechtigt, ihre Mitarbeiter jederzeit abzuberufen und durch anderes qualifiziertes Personal zu ersetzen.

4. Ausländische Mitarbeiter

Bei Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer leistet die Janus KP Personalservice GmbH Gewähr, dass die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen vorliegen.

5. Leistungsausschluss / Leistungsverhinderung

  • (a) Wird die Janus KP Personalservice GmbH aus Gründen, die in der Sphäre des Entleihers liegen, insbesondere bei vertragswidrigem Verhalten des Entleihers oder wenn der Betrieb des Entleihers in einen Arbeitskampf verwickelt ist, das Festhalten am Vertrag unzumutbar, so kann die Janus KP Personalservice GmbH den Vertrag fristlos kündigen. Gleiches gilt, wenn die Janus KP Personalservice GmbH Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Leistungserbringung dauerhaft gehindert wird.
  • (b) Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse und Maßnahmen (Krieg, kriegsähnliche Zustände, Energie- oder Rohstoffmangel, Sabotage, Streik, rechtmäßige Aussperrungen sowie alle sonstigen von Janus KP Personalservice GmbH nicht zu vertretenden und außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Betriebsstörungen oder behördlichen Einwirkungen) entbinden die Janus KP Personalservice GmbH für die Dauer ihres Vorliegens von der Leistungspflicht, und zwar auch, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs auftreten. Dauern diese Ereignisse länger als 14 Tage an, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Arbeitssicherheit

  • (a) Der Entleiher hat alle für seinen Bereich geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes, insbesondere bezüglich Arbeitssicherheit und Arbeitszeit, auch gegenüber Mitarbeitern der Janus KP Personalservice GmbH einzuhalten. Soweit eine längere Beschäftigungszeit nur mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes zulässig ist, hat der Entleiher eine solche zu erwirken. Vor der Arbeitsaufnahme hat der Entleiher die Mitarbeiter der Janus KP Personalservice GmbH in die Unfallverhütungsvorschriften einzuweisen, die für den Betrieb und den zugewiesenen Arbeitsplatz bestehen. Die gesetzlich erforderlichen Sicherheits- und Schutzausrüstungen stellt der Entleiher den Mitarbeitern der Janus KP Personalservice GmbH rechtzeitig zur Verfügung. Erste-Hilfe- Einrichtungen und Maßnahmen sind durch den Entleiher sicherzustellen. Wenn Mitarbeiter der Janus KP Personalservice GmbH wegen fehlender oder mangelhafter Sicherheitseinrichtungen oder Sicherheitsausstattungen die Arbeitsleistung beim Entleiher ablehnen, haftet der Entleiher für die dadurch entstehenden Ausfallzeiten. Der Entleiher ermöglicht der Janus KP Personalservice GmbH jederzeit Zutritt zum Tätigkeitsort der Mitarbeiter der Janus KP Personalservice GmbH zum Zwecke sicherheitstechnischer Kontrollen des Arbeitsplatzes.
  • (b) Mitarbeiter der Janus KP Personalservice GmbH sind bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Der Entleiher ist verpflichtet, Arbeitsunfälle von Mitarbeitern unverzüglich der Janus KP Personalservice GmbH zu melden und die für eine Unfallanzeige benötigten Auskünfte zu erteilen. Ferner ist der Entleiher verpflichtet, den Unfall unverzüglich auch seinem eigenen Versicherungsträger anzuzeigen.

7. Ausschluss des Gleichbehandlungsgrundsatzes durchTarifvertrag

Janus KP Personalservice GmbH versichert, dass in die Arbeitsverträge der beim Entleiher eingesetzten Mitarbeiter in vollständiger Weise die iGZ/DGB Branchentarifverträge sowie die Branchenzuschlagstarifverträge in ihrer jeweils gültigen Form einbezogen werden. Janus KP Personalservice GmbH stellt dadurch sicher, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz in § 9 Nr. 2 AÜG ausgeschlossen ist.

8. Unzulässige Abwerbung von Mitarbeitern

Im Falle einer unzulässigen Abwerbung (vgl. § 1 UWG sowie § 826 BGB) von Mitarbeitern der Janus KP Personalservice GmbH ist diese berechtigt, vom Entleiher Schadensersatz und Unterlassung zu verlangen.

9. Übernahme von Mitarbeitern

Übernimmt der Entleiher den Mitarbeiter der Janus KP Personalservice GmbH nach Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages in ein Anstellungsverhältnis, so kann die Janus KP Personalservice GmbH dafür ein Honorar gemäß nachfolgender Bestimmungen verlangenv

  • (a) Für die Übernahme sind
    innerhalb der ersten beiden Monate 3,0 Bruttomonatsgehälter
    innerhalb des dritten Monats 2,5 Bruttomonatsgehälter
    innerhalb des vierten Monats 2,0 Bruttomonatsgehälter
    innerhalb des fünften Monats 1,5 Bruttomonatsgehälter
    innerhalb des sechsten Monats 1,0 Bruttomonatsgehalt
    zu zahlen.

    Für den Beginn der jeweiligen Monatsfristen ist der Abschluss des letzten Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem jeweils überlassenen Mitarbeiter maßgebend.
  • (b) Ab dem zehnten Überlassungsmonat fällt kein Honorar mehr an. Die Honorare beziehen sich jeweils auf das zukünftige Gesamtjahreseinkommen. Die geltenden gemachten Honorare verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • (c) Die Vermittlungsprovision ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Mitarbeiter auf Initiative des Entleihers oder der des Mitarbeiters beruht. Als Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis ist auch die Einstellung des Mitarbeiters in ein dem Entleiher rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen zu verstehen.

10. Personalvermittlung

Soweit nicht anderweitig vereinbart oder angeboten, gelten für die Personalvermittlung folgende Konditionen und Modalitäten.

  • (a) Basis für das Honorar ist das kommende Jahreseinkommen inkl. aller Sonderzahlungen, Tantiemen, Provisionen, geldwerter Vorteile usw.
  • (b) Die Höhe des Honorars beträgt 20% der unter (a) beschriebenen Basis für Personalvermittlungen. Das Honorar wird bei Abschluss des Arbeitsvertrages fällig.
  • (c) Sonderleistungen, wie Eignungstests oder Nebenkosten wie Reisekosten der Bewerber, werden nach Vereinbarung dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, weitere Auslagen zu erstatten, wenn sie die üblichen Kosten übersteigen, soweit diese auf Verlangen des Kunden entstanden sind und ihre entsprechende Verwendung nachgewiesen ist.
  • (d) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Janus KP Personalservice GmbH alle zur Ermittlung des Provisionsanspruchs erforderlichen Unterlagen, wie z.B. Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltabrechnungen etc. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist auf Verlangen zur Auskunft verpflichtet.

11. Zuschläge / Fahrtkosten / Tätigkeitsnachweise

  • (a) Stundensätze der Janus KP Personalservice GmbH gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, für Einsätze im Rahmen der beim Entleiher geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Überstunden, Nacht- und Spätarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen werden folgende Zuschläge berechnet:
    • Überstunden bei mehr als 40 Std. / Wo. 25 %
    • Nachtarbeit in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr 25 %
    • Arbeiten an Sonntagen von 00.00 bis 24.00 Uhr 50 %
    • Arbeiten an Feiertagen von 00.00 bis 24.00 Uhr 100 %
    Beim Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen wird nur der jeweils höchste Zuschlag der Abrechnung zugrunde gelegt.
    Bei einer Überlassungsdauer von einem Tag bis zu vier Tagen wird bei mehr als 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag ein Überstundenzuschlag von 25 % und bei mehr als 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag ein Überstundenzuschlag von 50 % vereinbart.
  • (b) Grundlage für die Berechnung der Fahrzeit, der Auslösung und des Fahrgeldes ist die Entfernung zwischen dem Geschäftssitz von Janus KP Personalservice GmbH und dem Entleiher.
  • (c) Dienstreisen der Mitarbeiter im Auftrag des Entleihers bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Janus KP Personalservice GmbH. Sämtliche Kosten, die durch Dienstreisen entstehen, werden vom Entleiher übernommen und sind dem Mitarbeiter direkt zu erstatten.
  • (d) Die Abrechnung erfolgt wöchentlich aufgrund der vom Entleiher bestätigten Tätigkeitsnachweise. Der Entleiher ist verpflichtet, eventuelle Einwendungen gegen die ihm wöchentlich zur Prüfung vorgelegten Nachweise innerhalb einer Woche nach der Vorlage geltend zu machen, andernfalls die Nachweise von einem bevollmächtigten Vertreter gegenzeichnen zu lassen...
  • (e) Der Entleiher verpflichtet sich, wöchentlich die von den überlassenen Mitarbeitern abgeleisteten Stunden durch Unterschrift auf dem Tätigkeitsnachweis zu bestätigen. Bei der Bestätigung der von den überlassenen Mitarbeitern geleisteten Stunden handelt es sich um eine Tatsachenfeststellung; jede für den Betrieb des Entleihers tätige Person ist unterschriftsberechtigt.
  • (f) Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Der Entleiher verpflichtet sich, an die Mitarbeiter der Janus KP Personalservice GmbH keine Zahlungen, insbesondere keine Gehalts- oder Vorschusszahlungen, zu leisten. Mitarbeiter der Janus KP Personalservice GmbH, ausgenommen Geschäftsführer, Mitglieder der Geschäfts-, Vertriebs. Oder Niederlassungsleitung der Standorte, sind nicht zum Inkasso berechtigt. Befindet sich der Entleiher mit der Bezahlung der Rechnung von Janus KP Personalservice GmbHin Verzug, so ist Janus KP Personalservice GmbH berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und die Leiharbeitnehmer sofort abzuziehen..

12. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Der Entleiher ist nicht berechtigt, gegenüber Janus KP Personalservice GmbH aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

13. Haftung

  • (a) Die Haftung der Janus KP Personalservice GmbH für das Handeln ihrer überlassenen Mitarbeiter wird ausgeschlossen; desgleichen haftet Janus KP Personalservice GmbH nicht für leichte Fahrlässigkeit bei der Auswahl der überlassenen Mitarbeiter.
  • (b) Der Entleiher darf den überlassenen Mitarbeiter nicht mit Geld- oder Wertpapierangelegenheiten betrauen. Geschieht dies dennoch, haftet ausschließlich der Entleiher.
  • (c) Der Entleiher kann gegen Janus KP Personalservice GmbH keine Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren und mittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, geltend machen. Falls Dritte aus Anlass der Tätigkeit des überlassenen Mitarbeiters Ansprüche gegen Janus KP Personalservice GmbH und deren überlassenen Mitarbeiter erheben, ist der Entleiher verpflichtet, Janus KP Personalservice GmbH und deren überlassenen Mitarbeiter davon freizustellen.
  • (d) Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten seit der Ablehnung etwaiger Schadensersatzansprüche durch die Janus KP Personalservice GmbH Klage erhoben wird. Hiervon unberührt bleibt das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen.

14. Außerordentliche Kündigung

Sollte der Mitarbeiter der Janus KP Personalservice GmbH während seines Einsatzes beim Entleiher gegen seine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag in einer Weise verstoßen, die den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden, kann der Entleiher die sofortige Beendigung des Einsatzes dieses Mitarbeiters von Janus KP Personalservice GmbH verlangen. Der Entleiher ist in diesem Falle bereit, die Janus KP Personalservice GmbH bei eventuellen Schritten gegenüber ihrem Mitarbeiter aus Anlass eines solchen Pflichtverstoßes zu unterstützen. Janus KP Personalservice GmbH hat das Recht zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages bei fehlerhafter Zuordnung der Branchenzugehörigkeit durch den Auftraggeber, bei Nennung eines falschen Vergleichsentgelts bzw. bei Unterlassung der Mitteilung über Änderungen des Vergleichsentgelts durch den Auftraggeber, bei fehlender oder fehlerhafter Mitteilung über betriebliche Vereinbarungen im Entleihbetrieb, die Leistungen für Leiharbeitnehmer vorsehen sowie bei Verstoß gegen die Prüf- und Mitteilungspflicht gemäß Ziffer 14 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages durch den Auftraggeber.

15. Schlussbestimmungen

  • (a) Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies im Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahekommen.
  • (b) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld. Dies gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Urkunden-, Scheck- und Wechselprozessen, wenn der Entleiher Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Daneben ist die Janus KP Personalservice GmbH auch berechtigt, am Hauptsitz des Entleihers zu klagen.

Ihr Kontakt zu Janus KP Personalservice:

  • Telefon

    02151/397239

  • Fax

    02151/4792854

  • Mobile

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    015164194354

  • Mail

    ed.lanosrep-sunaj@ofni


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